Hessen rockt - die Teilnahmebedingungen
Was ist Hessen Rockt überhaupt?
Hessen Rockt ist ein Wettbewerb für Coverbands innerhalb Hessens. Das Ziel ist es, über diesen Wettbewerb die beste Coverband Hessens zu finden.
ACHTUNG: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen
Wie kann ich mich für Hessen Rockt III bewerben?
Bewerben kann ich mich Post an
Frankfurter Rundschau
Stichwort “Hessen Rockt III”
Walther-von-Cronberg-Platz 2-18
60594 Frankfurt
Bitte füllt dazu dieses Formular (Download PDF) aus und legt es der Bewerbung bei.
Bei allen Bewerbungen muss ein kurzer Pressetext zur Band mit Angaben zur Anzahl der Bandmitglieder und deren persönlichen Daten vorliegen, digitale Bilder der Band mit abgeliefert und mindestens drei Stücke eingereicht werden, die bei den Konzerten live präsentiert werden können. Des weiteren muss die Stilrichtung bzw. ein Auszug aus dem Programm mitgeliefert werden.
Wie sehen die Teilnahmebedingungen aus?
Es können alle Coverbands teilnehmen, die bekannte Songs aus dem Bereich Popular-Musik nachspielen bzw. interpretieren. Teilnehmen kann jede Coverband, deren Mitglieder zum größten Teil ihren festen Wohnsitz innerhalb Hessens haben. Alle Bandmitglieder müssen ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben und es dürfen keine vertraglichen Bindungen mit Produktions- und Schallplattenfirmen bestehen.
Die Coverband nimmt nicht an einer vergleichbaren Aktion einer anderen Zeitung oder einer Zeitschrift teil und steht bei diesen auch nicht unter Vertrag.
Die Coverband verhält sich bei Auftritten in einer Art und Weise, die dem Image der Frankfurter Rundschau nicht schaden kann. Sie präsentiert bei ihren Auftritten insbesondere keine menschenverachtenden Inhalte in Verhalten, Bildern und Texten.
Die Coverbands sind dafür verantwortlich, dass dem Publikum durch ihren Auftritt kein Schaden entsteht. Sollten Dritte dennoch durch das schuldhafte Verhalten der Coverbands geschädigt werden, stellen die verantwortlichen Bandmitglieder die Frankfurter Rundschau von einer etwaigen Haftung für mögliche Personen-Sach und/oder Vermögensschäden frei.
Die Frankfurter Rundschau haftet gegenüber den Mitgliedern der Coverbands für mögliche Sach-und/oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Band-Contest nur, wenn diese Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Frankfurter Rundschau oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für mögliche Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Frankfurter Rundschau gegenüber den Mitgliedern der Coverbands nur, wenn diese Schäden auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Frankfurter Rundschau oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Bandmitglieder der Coverbands sind damit einverstanden, dass Fotos/Filme in Zusammenhang mit ihren Auftritten sowie ihre Namen auf
- www.fr-online.de
- www.fr-fotos.de
- www.hessen-rockt.com
und in Printprodukten der Frankfurter Rundschau veröffentlicht werden können. Außerdem sind die Bandmitglieder damit einverstanden, dass die Frankfurter Rundschau die Auftritte der Coverbands mitschneiden und im Radio und Fernsehen übertragen kann.
Die Bandmitglieder müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und spätestens bis Donnerstag, 22. November 2007, 12 Uhr, bei der Frankfurter Rundschau abgegeben haben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wie sieht der Hessen Rockt-Modus aus?
Zunächst bewerben sich die Bands zur Teilnahme unter Berücksichtigung der obenstehenden Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb. Im Anschluss wählen die Leserinnen und Leser der Frankfurter Rundschau mittels großflächiger Präsentation in der FR sowie eine unabhängige und fachkompetente Jury die Teilnehmer für Hessen Rockt III aus.
Im Anschluss steigt am 15. Dezember 2007 eine große Kennenlern-Party im sinkkasten Frankfurt und ab Anfang Januar 2008 finden die ersten Vorrunden-Konzerte statt. Hier werden die Teilnehmer der Halbfinals (März 2008) ermittelt, welche dann um den Einzug in das große Finale am Samstag, 15. März, in der Unionhalle Frankfurt “kämpfen”.
Sollten sich nach der Bekanntgabe der Teilnehmer an der Live-Runde Änderungen ergeben (z.B. wegen Band-Auflösungen, Erkrankungen, terminlichen Unpässlichkeiten der Band), behält es sich der Veranstalter vor, über die Jury Nachrücker zu bestimmen.
Entstehen für die Bands Kosten bei der Teilnahme an Hessen Rockt III?
Die Teilnahme an Hessen Rockt III ist für die Bands selbstverständlich kostenfrei. Eventuelle Aufwendungen, wie z.B. Anreise zu den Konzerten werden vom Veranstalter nicht erstattet.
Welche Verpflichtungen entstehen der Band durch die Teilnahmen an Hessen Rockt III?
Die Gewinnerband verpflichtet sich, auf mindestens zwei mit jeweils mindestens 2000 Euro vergüteten Veranstaltungen der Frankfurter Rundschau bzw. auf Veranstaltungen, zu denen die FR Partner ist oder diese unterstützt oder von den Sponsoren des Wettbewerbs organsiert werden, aufzutreten. Darüber hinaus werden der Gewinnerband mindestens zwei weitere Auftritte zu den selben Konditionen angeboten, die von der Band aber nicht wahrgenommen werden müssen. Die entsprechenden Termine werden den Gewinnern frühzeitig bekannt gegeben und mit der Band im einzelnen abgestimmt. Die FR übernimmt hierzu die Organisation bzgl. Auftrittszeiten, Ansprechpartner, Technik, usw..
Weitere Fragen beantworten wir gerne unter hessenrockt@fr-online.de.







